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   OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98   

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https://dejure.org/1999,2526
OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98 (https://dejure.org/1999,2526)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.06.1999 - 17 U 3693/98 (https://dejure.org/1999,2526)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 17 U 3693/98 (https://dejure.org/1999,2526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung; Nutzungsrecht; Wegerecht; Grundstück; Grunddienstbarkeit; Dienstbarkeit; Grundbuch; Eintragung; Grundstückseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wegerecht; Fahrrecht; Mitbenutzungsentgelt; Zufahrtsgrunddienstbarkeit

  • Judicialis

    ZGB § 321; ; ZGB § 322; ; EGBGB Art. 233 § 5; ; BGB § ... 917; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; SachenRBerG § 116; ; SachenRBerG § 117 Abs. 1; ; SachenRBerG § 166; ; SachenRBerG § 111 Abs. 1; ; SachenRBerG § 118 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt.; ; EGZGB § 6 Abs. 1; ; VermG § 18 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 91; ; ZPO § 798 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf einem Nachbargrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachenrechtsbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1078
  • ZMR 2000, 448
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98
    e) Die Höhe der jährlich von dem Beklagten nach § 118 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. SachenRBerG zu zahlenden Geldrente (vgl. Czub, a.a.O., § 118 SachenRBerG Rn 1; Eickmann, a.a.O., § 118 SachenRBerG Rn 1) richtet sich nach dem Nachteil, welchen das belastete Grundstück durch die Grunddienstbarkeit erleidet (vgl. zu § 917 BGB: BGHZ 113, 32, 35 f; Staudinger-Roth, § 917 BGB Rn 52, S. 692).

    Sie ist der Ausgleich für die dem Grundstückinhaber auferlegte Eigentumsbeschränkung; ihre Höhe richtet sich nach der Minderung des Verkehrswertes, den das Grundstück der Kläger erleidet (BGHZ 113, 32, 35).

  • OLG Koblenz, 05.07.1991 - 5 U 531/91

    Voraussetzungen eines Notwegerechts bei Anschluss des Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98
    Nach § 287 ZPO wird die Höhe der Geldrente von dem erkennenden Senat auf 200,-- DM/Jahr festgelegt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 723, 724: 180,-- DM; OLG Koblenz OLGZ 1992, 320: 200,-- DM für eine Durchfahrt von 4 Meter Länge auf dem gesamten Grundstück).
  • OLG Hamm, 08.07.1991 - 5 U 49/91

    Grundstücksnachbarn: Wie weit geht das Notwegrecht?

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98
    Nach § 287 ZPO wird die Höhe der Geldrente von dem erkennenden Senat auf 200,-- DM/Jahr festgelegt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 723, 724: 180,-- DM; OLG Koblenz OLGZ 1992, 320: 200,-- DM für eine Durchfahrt von 4 Meter Länge auf dem gesamten Grundstück).
  • OLG Köln, 15.06.1990 - 20 U 216/89

    Pflicht zum Abwarten eines Regressfalles zur Bejahung des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98
    Denn eine gepflasterte Zufahrt bildet eine vom Grundstück zu unterscheidende, von Menschen auf ihm geschaffene Einrichtung, die der Grundstücksbenutzung dient; unabhängig ist dabei, wer Eigentümer der Einrichtung ist (RGZ 131, 158: gepflasterte Zufahrt; OLG Köln NJW-RR 1990, 1165: Zufahrtsrampe; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl. 1999, § 1020 BGB Rn. 3, S. 1209).
  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98
    Denn eine gepflasterte Zufahrt bildet eine vom Grundstück zu unterscheidende, von Menschen auf ihm geschaffene Einrichtung, die der Grundstücksbenutzung dient; unabhängig ist dabei, wer Eigentümer der Einrichtung ist (RGZ 131, 158: gepflasterte Zufahrt; OLG Köln NJW-RR 1990, 1165: Zufahrtsrampe; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl. 1999, § 1020 BGB Rn. 3, S. 1209).
  • OLG Hamm, 05.12.2013 - 15 W 65/13

    Übertragbarkeit eines als beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragenen

    Im Rahmen der Anwendung der genannten Vorschriften wird ein zur Versorgung der Anlage benötigter Zufahrtsweg wie selbstverständlich zu den privilegierten Rechtsgütern gezählt - unter Schaffung einer als Wegerecht ausgestalteten Grunddienstbarkeit (vgl. hierzu: Münchener Kommentar (Smid), BGB, 4. Aufl., SachenRBerG § 116, Rn. 9; LG Stendal NZM 2002, 46 ff.; vgl. auch zu § 116 SachenRBerG: OLG Dredsen VIZ 2000, 428 ff.).
  • BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04

    Ansprüche des Nachbarn auf Wiederbegründung einer durch Überführung des dienenden

    Das Erlöschen einer Zugangsdienstbarkeit durch die Enteignung des dienenden Grundstücks führt nicht ohne weiteres zu einer rechtlich nicht abgesicherten Mitbenutzung eines fremden Grundstücks, die in Fortbildung von § 116 Abs. 1 SachenRBerG durch einen Anspruch auf Wiederbegründung des erloschenen Rechts zu bereinigen wäre (OLG Dresden VIZ 2000, 428, 430).
  • OLG Dresden, 05.04.2002 - 21 U 1930/01

    Dienstbarkeit; Wegerecht

    Erforderlich im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 2 SachenRBerG ist eine Nutzung, wenn sie den gesetzlichen Zwecken, also der Erschließung oder Entsorgung des eigenen Grundstücks oder Bauwerkes objektiv dient und die Zweckerreichung auf anderem Wege kostspieliger, technisch aufwendiger oder anderweitig belästigender wäre (vgl. KG, Urteil vom 18.11.1998, 11 U 1664/98, VIZ 1999, 356, 359; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999, 17 U 3693/98, VIZ 2000, 428, 429).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2002 - 4 U 33/02

    Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks zur Sicherung der Erschließung des

    In der Rechtsprechung ist bislang - soweit ersichtlich - der Begriff der Erschließung im Sinne des § 116 SachenRBerG auch nie auf dem Streitfall vergleichbare Fälle ausgedehnt worden (vgl. LG Gera OLG-NL 2001, 127; OLG Dresden VIZ 2000, 428; OLG Naumburg, OLG-Report 2001, 185).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2001 - 5 U 64/00

    Neue Bundesländer: Zur Frage der Duldung der Nutzung eines Grundstücks als Zuweg

    Der Anspruch aus § 116 SachenRBergG setzt den negativen Ausgang eines derartigen Verfahrens aber auch nicht voraus; wenn es nicht gar auch der Zweck dieser Vorschrift ist, den durch die Überführung des Grundstücks in Volkseigentum eingetretenen Verlust des dinglichen Rechts auszugleichen (vgl. OLG Dresden VIZ 2000, 428, 429).
  • LG Frankfurt/Oder, 04.11.2008 - 6a S 109/06
    Von Bedeutung sind Größe, Lage sowie Zuschnitt des Grundstücks und der in Anspruch genommenen Teilfläche, aber auch etwa bestehende Notwegerechte anderer Nachbarn sowie Art und Intensität der Nutzung ( BGH, Urteil vom 16.11.1990, Az.: V ZR 297/89 ; OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.1991, Az.: 5 U 531/91 ; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999, Az.: 17 U 3693/98 ).
  • LG Erfurt, 31.08.2006 - 8 O 822/05
    Eine derartige Zufahrt bildet eine Erschließungsanlage, nämlich eine vom Grundstück zu unterscheidende, vom Menschen auf ihm geschaffene Einrichtung, die der Grundstücksbenutzung dient (vgl. OLG Dresden VIZ 2000, 428, 429 [OLG Dresden 21.06.1999 - 17 U 3693/98] ).
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